DSGVO – Das sagt der BVDW

Logo BVDWDie Stellungnahme des BVDW kann durchaus aus Richtungsweisend angesehen werden.

 

„Darüber hinaus stellt der BVDW fest, dass die schlichte Zuordnung (Attribution) von Transaktionen (z.B. Kauf im Onlineshop) als Ergebnis von Vertriebsmaßnahmen zur Vermarktung selbst bei Verwendung von Cookies nicht in den Regelungsbereich des
§ 15 Abs. 3 fällt, da hier keine Nutzungsprofile erstellt werden. Die Attribution – auch unter Verwendung von Cookies – kann weiterhin durch berechtigtes Interesse i.S.d Art. 6. Abs. 1 lit. f DSGVO gerechtfertigt sein.“

Diese Stellungnahme mach deutlich, dass wir nicht weiter im „Neuland“ unterwegs sind sondern Attribution auch unter Verwendung von Cookies möglich sein darf.

Hier geht es zur Stellungnahme